Auf geht's in die KinderWelt Recklinghausen. . .
. . . Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Zutritt zur KinderWelt Recklinghausen ist Kindern grundsätzlich nur in Begleitung mindestens eines Erwachsenen gestattet. Dieser trägt die Verantwortung für die Kinder.
- Sollten die Eltern oder andere Erwachsene Personen ein Kind allein in der Anlage lassen, wird die Aufsichtspflicht nicht durch die KinderWelt Recklinghausen übernommen.
- Das Betreten der Anlage und der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
- Der Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind nicht für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Auf die Garderobe ist selbst zu achten. Im Falle des Abhandenkommens wird keine Haftung übernommen.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist erlaubt, jedoch nicht die Fremdanlieferung durch z.B. Pizzataxi.
- Eltern oder begleitende Erwachsene haben ihre Kinder auf Gefahren hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sich anderen gegenüber sozial angemessen verhalten.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Es besteht Sockenpflicht im gesamten Spielbereich (auf den Geräten etc.).
- Essen und Getränke dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden.
- Das Rauchen ist in der gesamten Anlage verboten.
- Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden.
- Bei Verlust der Verzehrkarte ist eine Entschädigung/Verzehrpauschale in Höhe von EUR 100,00 fällig.
- Bei Missachtung der AGB’s behält sich der Anlagenbetreiber vor, die betreffenden Personen aus der Halle zu verweisen. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
- Mit dem Bezahlen des Eintrittsgeldes und dem Betreten der Halle sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt worden.
- Die evtl. Ungültigkeit einzelner AGBs führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit sämtlicher AGBs.