Auf geht's in die KinderWelt Recklinghausen. . .

. . . Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Der Zutritt zur KinderWelt Recklinghausen ist Kindern grundsätzlich nur in Begleitung mindestens eines Erwachsenen gestattet. Dieser trägt die Verantwortung für die Kinder.
  • Sollten die Eltern oder andere Erwachsene Personen ein Kind allein in der Anlage lassen, wird die Aufsichtspflicht nicht durch die KinderWelt Recklinghausen übernommen.
  • Das Betreten der Anlage und der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.
  • Der Anlagenbetreiber und seine Angestellten sind nicht für Unfälle oder Personenschäden haftbar zu machen.
  • Eltern haften für ihre Kinder.
  • Auf die Garderobe ist selbst zu achten. Im Falle des Abhandenkommens wird keine Haftung übernommen.
  • Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist erlaubt, jedoch nicht die Fremdanlieferung durch z.B. Pizzataxi.
  • Eltern oder begleitende Erwachsene haben ihre Kinder auf Gefahren hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sich anderen gegenüber sozial angemessen verhalten.
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Es besteht Sockenpflicht im gesamten Spielbereich (auf den Geräten etc.).
  • Essen und Getränke dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden.
  • Das Rauchen ist in der gesamten Anlage verboten.
  • Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden.
  • Bei Verlust der Verzehrkarte ist eine Entschädigung/Verzehrpauschale in Höhe von EUR 100,00 fällig.
  • Bei Missachtung der AGB’s behält sich der Anlagenbetreiber vor, die betreffenden Personen aus der Halle zu verweisen. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
  • Mit dem Bezahlen des Eintrittsgeldes und dem Betreten der Halle sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt worden.
  • Die evtl. Ungültigkeit einzelner AGBs führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit sämtlicher AGBs.