AGBs
AGB – KinderWelt Recklinghausen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – letzte Aktualisierung: 22.11.2025
1. Aufsichtspflicht
· Kindern ist der Zutritt zur KinderWelt Recklinghausen nur in Begleitung mindestens eines Erwachsenen (Elternteil oder andere Aufsichtsperson) gestattet. Die Aufsichtsperson trägt die vollständige Verantwortung für das Kind.
· Wird ein Kind unzulässigerweise allein in der Anlage gelassen, übernimmt die KinderWelt Recklinghausen die Aufsichtspflicht nicht. Die ursprüngliche Aufsichtsperson bleibt auch in diesem Fall verantwortlich.
2. Nutzung der Anlage und Haftung
· Das Betreten der Anlage und aller Spielgeräte ist nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zulässig.
· Die Aufsichtsperson haftet für Schäden, die durch ein Verhalten des Kindes entstehen, das über normales Spielen hinausgeht (z.B. mutwillige Beschädigungen, vorsätzliche Verletzungen anderer Kinder).
· Aufsichtspersonen haben ihre Kinder auf Gefahren hinzuweisen und auf ein sozial angemessenes Verhalten zu achten.
· Trotz regelmäßiger Wartung kann es zu kurzfristigen Schäden an Spielgeräten kommen. Aufsichtspersonen haben auf erkennbare Gefahren zu achten, ihre Kinder fernzuhalten und das Personal unverzüglich zu informieren.
· Den Anweisungen des Personals (einschließlich Security) ist jederzeit Folge zu leisten. Das Personal ist berechtigt, ohne weitere Begründung ein sofortiges Hausverbot auszusprechen.
3. Sicherheit, Ordnung und Verhalten
· Das Mitbringen von Alkohol, illegalen Drogen, Waffen jeglicher Art sowie gefährlichen oder als Waffe nutzbaren Gegenständen (z.B. Messer, spitze oder scharfe Gegenstände, Schlagwerkzeuge etc.) ist strikt untersagt.
· Alkoholisierte, unter Drogen stehende, enthemmte oder aggressiv auftretende Personen erhalten keinen Zutritt bzw. müssen die Anlage nach Aufforderung unverzüglich verlassen.
· Auf die Garderobe ist selbst zu achten; eine Haftung für abhandengekommene Gegenstände wird nicht übernommen.
· Im gesamten Spielbereich (einschließlich Spielgeräte) besteht Sockenpflicht.
· Rauchen ist in der gesamten Anlage verboten; eine Raucherzone befindet sich im entsprechend ausgewiesenen Außenbereich.
· Offenes Feuer (z. B. brennende Kerzen auf Geburtstagstorten) ist brandschutzbedingt untersagt.
· Notausgänge dürfen nicht zugestellt oder blockiert werden.
4. Zahlungsmodalitäten
· Seit 2018 ist die KinderWelt vollständig bargeldlos.
· Akzeptiert werden: Girocard, gängige Kreditkarten, virtuelle Karten (Mobile-Payment), PayPal, Gutscheine/Tickets aus dem Online-Shop und die KinderWelt-Card (Guthabenkarte).
5. Speisen, Getränke und Sauberkeit
· Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur eingeschränkt erlaubt. Detailliertere Informationen befinden sich an den Eingangskassen sowie auf der Webseite der KinderWelt Recklinghausen.
· Essen und Getränke dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden.
· Müll und Essensreste sind in den bereitstehenden Mülleimern zu entsorgen.
· Selbst mitgebrachter Müll im größeren Umfang ist wieder mitzunehmen und darf weder in der Halle noch auf dem Außengelände oder Parkplatz hinterlassen werden.
6. Politische, religiöse und weltanschauliche Aktivitäten
· Religiöse, politische oder weltanschauliche Rituale sowie Missionierungsaktivitäten sind untersagt, sofern sie den Betriebsablauf stören, andere Gäste beeinträchtigen oder zu Konflikten führen könnten.
7. Verzehrkarte
· Der Verlust der Verzehrkarte ist unverzüglich zu melden.
· Bei Verlust der Verzehrkarte wird eine Verzehrpauschale in Höhe von 75,00 EUR fällig.
8. Hausrecht
· Bei Missachtung dieser AGB kann der Betreiber Personen aus der Anlage verweisen.
· Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes erfolgt in diesem Fall nicht.
9. Anerkennung der AGB
· Mit dem Bezahlen des Eintritts oder dem Betreten der Anlage werden diese AGB anerkannt.
10. Salvatorische Klausel
· Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen AGB.
